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Abschreibungen

Bei der Abschreibung für Gebäude handelt es sich um die Wertminderung eines Wirtschaftsgutes, die nach den Regelungen der Absetzung für Abnutzung, kurz AfA, erfolgt. Die Höhe der jährlichen Abschreibung wird durch das angewendete Abschreibungsverfahren bestimmt.

Man unterscheidet zwischen der linearen und der degressiven Abschreibung: Wird die lineare Denkmalabschreibung angewendet, bleiben die Abschreibungsbeträge jedes Jahr gleich, bei der degressiven Abschreibung werden die Beträge jedes Jahr kleiner. Die Abschreibungsbeträge variieren je nach Nutzungsdauer und der steuerlichen Gesetzgebung für das jeweilige Wirtschaftsgut.

Seit dem 01.01.2006 gibt es neue Vorgaben für Immobilien, diese können nur noch linear abgesetzt werden.

Denkmalschutzimmobilien bieten den Vorteil, dass die Anschaffungskosten 40 bis 50 Jahre lang abgeschrieben werden können. Im Detail bedeutet das, dass Immobilien, die bis zum Jahr 1924 erbaut worden sind 40 Jahre lang zu einem Abschreibungssatz von 2,5% linear abgeschrieben werden können und Immobilien, die nach 1925 errichtet wurden, 50 Jahre lang mit 2% linear abgeschrieben werden können.

Bei der Bemessung der Gebäudeabschreibung werden die Anschaffungskosten d.h. der Kaufpreis abzüglich des Grundstücksanteils zu Grunde gelegt.