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Damit eine Immobilie die steuerlichen Vorteile eines Baudenkmals in Anspruch nehmen kann, muss das Gebäude zunächst bestimmte Kriterien erfüllen. Ist dies der Fall, wird das Objekt vom Amt für Denkmalschutz als Denkmal klassifiziert. Diese Einstufung ist wichtig, damit der Käufer z.B. die Sanierungskosten beim Finanzamt als Werbungskosten geltend machen kann, was eine erhebliche finanzielle Vergünstigung für den Käufer darstellt.

Die Kriterien für denkmalgeschützte Immobilien werden in Deutschland von den jeweiligen Bundesländern festgelegt und können daher variieren.

In den neuen Bundesländern kann ein Objekt nur dann als Baudenkmal klassifiziert werden, wenn es sich in einem behördlich anerkannten Sanierungsbezirk befindet. Daher ist vor dem Erwerb einer Denkmalimmobilie eine professionelle Beratung unbedingt zu empfehlen.