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Denkmalschutzimmobilien

Denkmalschutzimmobilien sind die vom Staat am höchsten geförderten Immobilien und daher eine besonders lohnenswerte Investition. Um alle finanziellen Vorzüge nutzen zu können, müssen jedoch einige Kriterien erfüllt werden. Als Baudenkmal gelten nur Immobilien, die vom Amt für Denkmalschutz als solche ausgewiesen und in eine Denkmalliste aufgenommen wurden. In den neuen Bundesländern muss eine Denkmalschutz Immobilien zusätzlich in einem behördlich anerkannten Sanierungsgebiet liegen, um als Baudenkmal eingestuft zu werden.
Um sicherzugehen, dass man alle Möglichkeiten optimal ausnutzt, empfiehlt sich ein vorheriges Beratungsgespräch mit Fachleuten.