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DenkmalobjekteDenkmalschutzimmobilien bedürfen i.d.R. zunächst der Sanierung, bevor sie vermietet werden können. Was zunächst nach horrenden Kosten klingt, bietet jedoch große finanzielle Vorteile für den Käufer eines denkmalgeschützten Objektes denn:
Alle bei der Wiederherstellung des Objekts entstandenen Kosten werden als Werbungskosten vom Finanzamt anerkannt. Die Sanierungen müssen jedoch zuvor vom Amt für Denkmalschutz genehmigt worden sein. Dabei wird auch darauf geachtet, dass die Sanierungen dazu dienen, das Objekt wieder in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen, d.h. dass Holzfenster oder Treppenhäuser erhalten bleiben. Wenn dies der Fall ist, können die Sanierungskosten die ersten 12 Jahre nach Erwerb des Gebäudes zu 100% steuerlich abgesetzt werden.
Deshalb ist die Investition in eine Denkmalschutzimmobilie die Kapitalanlage mit der besten Rendite nach Steuern bei Immobilien.
In den neuen Bundesländern können die Sanierungskosten bis zu 80% des Kaufpreises erreichen, in den alten Bundesländern liegt der Anteil meist niedriger.