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DenkmalobjekteBaudenkmäler bieten interessante Steuervorteile für die Investoren. Auch dem Staat ist an der Erhaltung und Restaurierung denkmalgeschützter Gebäude gelegen. Daher belohnt er seit dem 01.01.2006 die Besitzer von Denkmalschutzimmobilien besonders:
Sanierungskosten, die in den ersten 12 Jahren nach Erwerb der Immobilie anfallen, können vollständig vom Kapitalanleger abgesetzt werden.
Auch die AfA lohnt sich bei Denkmalschutzimmobilien: Wenn das Baujahr vor 1924 liegt, können 40 Jahre lang 2,5% AfA geltend gemacht werden. Liegt das Baujahr nach 1924, sind es 50 Jahre lang 2% AfA.